Berufsunfähigkeit abgelehnt? Dieses BGH-Urteil rettet Ihre Existenzrente!

Wer monatlich brav seine Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wiegt sich in Sicherheit. Doch im Ernstfall kommt für viele der Schock: Die Versicherung verweigert die Rentenzahlung, weil der Kunde beim Abschluss angeblich Krankheiten verschwiegen hat. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt Verbrauchern nun massiv den Rücken und zeigt, dass Versicherungen nicht einfach alles ablehnen dürfen.

Ein typischer Albtraum in der Praxis: Ein Kunde wird durch ein Burnout oder schwere Rückenprobleme berufsunfähig. Er stellt den Antrag auf seine vereinbarte Monatsrente. Statt des Geldes erhält er jedoch die fristlose Kündigung oder Anfechtung des Vertrags von der Versicherung. Das Argument der Konzerne: „Sie haben vor fünf Jahren beim Ausfüllen des Antrags vergessen, eine harmlose Arztbehandlung wegen Nackenschmerzen anzugeben.“

Das BGH-Urteil: Keine Rente blockieren ohne klare Belehrung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az. IV ZR 201/17 und Folgende) entschieden, dass Versicherungen nur dann die Leistung verweigern dürfen, wenn sie den Kunden beim Antrag haargenau, unmissverständlich und in drucktechnisch hervorgehobener Form über seine Pflichten aufgeklärt haben.

  • Die Pflicht der Versicherung: Die Belehrung darf nicht im Kleingedruckten versteckt sein.
  • Das Recht des Kunden: Ist die Belehrung der Versicherung fehlerhaft oder unvollständig, bleibt der Vertrag voll wirksam. Die Versicherung muss die BU-Rente rückwirkend und monatlich auszahlen.

Wie Sie sich im Ernstfall verhalten müssen:

  1. Niemals mündlich abspeisen lassen: Wenn ein Sachbearbeiter am Telefon sagt, dass Ihr Antrag „keine Aussicht auf Erfolg“ hat, verlangen Sie das immer schriftlich mit einer detaillierten Begründung.
  2. Arztakten prüfen: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse und Ihren Ärzten die Patientenakten der letzten 5 bis 10 Jahre aushändigen. Oft stehen dort banale Diagnosen drin, an die Sie sich gar nicht mehr erinnern, die die Versicherung aber als Vorwand nutzt.
  3. Professionelle Hilfe holen: Versicherungsrecht ist extrem kompliziert. Ohne einen Experten, der die Fehler in den Argumenten der Versicherung aufdeckt, haben Verbraucher kaum eine Chance.

Verweigert Ihre Versicherung die BU-Rente?

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Dieses Urteil beweist, dass viele Ablehnungen der Versicherer rechtlich keinen Bestand haben. Unser unabhängiges Expertenteam prüft Ihr Ablehnungsschreiben und Ihre Vertragsunterlagen völlig unverbindlich auf Fehler der Versicherung.

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